EG Solar – Satzung

§ 2 Aufgabe und Zweck

Der Verein unterstützt weltweit Hilfsbedürftige, um ihnen durch Hilfe zur Selbsthilfe ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordenung, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Seine Aufgaben sind im besonderen:

Förderung von wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfevorhaben im Umweltschutzbereich, insbesondere bei der Nutzung der Sonnenenergie für Kochzwecke.

Dies geschieht durch Technologietransfer, wo nötig auch durch direkte finanzielle und materielle Unterstützung entsprechender Projekte. Empfänger von Fördermitteln verpflichten sich, dem Verein über die Verwendung der Mittel Rechenschaft abzulegen.

Die Verbesserung der Umweltbildung und -ausbildung, durch

  • die weltweite Verbreitung des Wissens um Sinn, Nutzen und Machbarkeit der Sonnenenergienutzung
  • das Aufzeigen der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedeutung für den Einzelnen und die Menschheit
  • die Unterstützung bei der Entwicklung selbständiger wirtschaftlicher und sozialer Handlungskompetenz und
  • die praktische Vermittlung notwendiger technischer Fertigkeiten in diesem Bereich,  die auch geeignet sind, berufliche Chancen des einzelnen zu verbessern oder neu zu eröffnen.

 ⇒ Vereinssatzung